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Januar 2026



Beitrag vom 12. Januar 2026

Fachgerechte Heckenpflege

Die Heckenpflege beschäftigt Bauhöfe und Landwirte gleichermaßen: Wie lässt sich diese ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen? Oft gelten Hecken als Störfaktoren, weil sie im Weg sind oder in Flächen wachsen. Deshalb werden sie vielerorts jährlich seitlich gemulcht – mit dem Ergebnis, dass Hecken unten verkahlen. Der ökologische Wert der Hecke geht verloren! Sinnvoller ist die Methode des „Auf-den-Stock-Setzen“: Die Gehölze werden 20 - 30 cm über dem Boden geschnitten, treiben von unten wieder aus und bieten weiterhin wichtigen Lebensraum für Tiere. Gleichzeitig reduziert sich der Pflegeaufwand auf ca. alle 10 - 15 Jahre. Wichtig dabei ist abschnittsweises Vorgehen. Maximal ein Drittel der Hecke sollte pro Jahr gepflegt werden. Der LVP hat hierzu einen kostenlosen Flyer erstellt, der alles Wichtige zusammenfasst.

Zarah Greiner, 06621 944-183, buero @lpv-hef-rof.de


Beitrag vom 05. Januar 2026

Flyervorstellung Grabenpflege

Da Gräben meist künstlich angelegt wurden, um Wasserstände zu regulieren, benötigen sie regelmäßige Pflege. Ohne diese würden sie verbuschen oder verlanden, was den Wasserabfluss beeinträchtigt oder zum Austrocknen führen kann. Funktionsfähige Gräben verhindern nicht nur Überschwemmungen, sondern bieten auch vielen Arten wie Amphibien, Insekten, Fischen, Muscheln und Pflanzen wichtigen Lebensraum. Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. hat hierzu einen Flyer erstellt, der die wichtigsten naturnahen Pflegemaßnahmen sowie rechtliche Grundlagen kompakt zusammenfasst. Er steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Zudem plant der LPV im kommenden Jahr eine Fortbildung zur Grabenpflege. Bei Interesse und Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Kontakt LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Carolin Lüdtke, Tel. 06621/944182; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 05. Januar 2026

Schmetterling des Jahres 2026

In den FFH-Auen-Gebieten des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist er anzutreffen: Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Für das kommende Jahr wurde er vom BUND und der BUND NRW Naturschutzstiftung zum Schmetterling des Jahres 2026 gekürt. Als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse wird er im FFH-Anhang II geführt, er gilt europaweit als gefährdet. Damit seine Vermehrung gelingt, müssen der Große Wiesenknopf und Rote Gartenameisen vorhanden sein. Als Falter ist der Bläuling im Juli und August zu beobachten. Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt Grünflächen mit dem blühenden Großen Wiesenknopf zur Verfügung stehen. Damit der Schmetterling eine Chance hat, seinen störanfälligen Zyklus zu vollenden, sollten diese Wiesen und Weiden von Mitte Juni bis Anfang September nicht genutzt werden. Über besondere Förderprogramme können Landwirte und Landwirtinnen für eine entsprechend angepasste Bewirtschaftung entschädigt werden.

Kontakt: Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V.; Anette Atzler, 06621 944184, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.