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Januar 2026



Beitrag vom 19. Januar 2026

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln & Saatgut, Rücknahme Verpackungen

Grundsätzlich beachten: Pflanzenschutzmittel (PSM) trocken lagern; die Temperaturen im Lager sollen über +5 °C liegen! Jetzt in den Frostphasen eine regelmäßige Kontrolle des Pflanzenschutzmittellagers durchführen! Angaben zur Lagerfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln sind immer den Gebrauchsanweisungen oder den Produktinformationen der Hersteller zu entnehmen. Darauf ist bei der Kontrolle zu achten: Die Struktur des Pflanzenschutzmittels: Auffälligkeiten sind z. B. Verklumpungen, Verkrustungen oder Ausflockungen. Prüfen Sie auch, ob die Mittel noch zugelassen bzw. aufgebraucht werden können. Infos hierzu auf der Internetseite vom BVL.

Auch 2026 werden im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz wieder Verpackungen von (PSM) und Restmengen gesammelt. Dies ist möglich über: Entsorgungsfirmen, Sammelstellen der Landkreise/Kommunen, Schadstoffmobil (kleine Mengen). Leere Verpackungen von PSM u. Flüssigdüngern sammelt bundesweit z. B. der Industrieverband Agrar (IVA) im Rahmen der Sammelaktion PAMIRA (PackMittel-Rücknahme Agrar). Termine: z. B.: Bebra 15 + 16. Juni; Eiterfeld 07. Juli; Eschwege 29 + 30. Juni.

Weitere Infos: https://www.pamira.de/verpackungen-abgeben/sammelstelle-finden/

Das System zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen aus dem Agrarbereich, die mit nicht-schadstoffhaltigen Füllgütern in Kontakt waren, ist die Verpackungsentsorgung Agrar – kurz: VerenA. Mit VerenA-Logo versehene Big Bags sowie Papier- und Foliensäcke können dort abgeben werden. Infos unter: https://www.verena-recycling.de/

Im Herbst bleiben i. d. Regel Reste an Saatgut übrig; wenn diese nun überlagert werden, sollten u. a. folgende Punkte beachtet werden: Saatgut trocken, kühl und möglichst frostfrei lagern. Nässe und hohe Luftfeuchtigkeit (möglichst <50 %) mindern ggf. die Keimfähigkeit. Das Saatgut nicht unmittelbar auf dem Boden abstellen, sondern z. B. Paletten unterlegen.

Terminhinweis: Sachkundefortbildung

26. Februar, 16:30 Uhr – 21:00 Uhr Niederaula – Altes Forsthaus; Anmeldung: 0561 7299333.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736


Beitrag vom 12. Januar 2026

Schadnagerbekämpfung

Landwirtschaftliche Gebäude bieten Schadnagern wie z. B. Wanderratte und Hausmaus viele Schlupfmöglichkeiten. Wanderratten zählen zu den Hygieneschädlingen; durch Verunreinigungen übertragen sie zwangsläufig eine Vielzahl von Krankheiten und Viren. Bei nachgewiesenem Befall, sind an von Ratten aufgesuchten Stellen (Laufgänge) ca. 200 g Köder in Köderboxen, für Haustiere unzugänglich und vor Nässe geschützt, auszulegen. „Futterstellen“ regelmäßig kontrollieren. Köder so lang auslegen, bis kein Fraß mehr festgestellt wird. Die Hausmaus ist ein Vorratsschädling und hält sich überwiegend in trocknen Räumen auf. Sie frisst neben Lebens- und Futtermitteln Papier, Textilien, Leder und andere Materialien. Bekämpfung ähnelt der der Wanderratte. Den Köder - ca. 20 g Portionen - in Köderboxen, an den Laufgängen der Mäuse auslegen.

Ab Juli 2026 beziehungsweise 2027 wird die Gesetzgebung zur Thematik geändert.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD, 0160 90725736